Tauchen
Die Tiroler Ausbildung zum Rettungstaucher findet in ein- bis zweitägigen Wochenend-Seminaren statt, welche meist im Frühjahr von Mitgliedern der Tauchprüfungskommission abgehalten werden. Voraussetzungen zur Erlangung der verschiedenen ÖWR-Tauchscheine und der Prüfungsumfang für die einzelnen Tauchscheinlevels sind dem „Grimm-Skriptum“ zu entnehmen.
TERMIN DER SEMINAREN DES LANDESVERBANDES TIROL UND ANMELDUNG
In der ÖWR werden folgende Ausbildung angeboten:
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Jugendtauchschein (beaufsichtigter Taucher)
Vorbedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die Absolventen des Schnorchelscheins 2. Stufe sind. Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kandidaten einen Übungsumfang von mindestens 4 Tauchgängen (davon zwei im begrenzten Wasserbereich und zwei im Freigewässer zwischen 10 und 12 m) im Ausmaß von 1,5 Pressluft stunden zu erbringen.
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ÖWR Taucher *Grundtauchschein (selbständiger Taucher)
Voraussetzungen:
Prüfungsumfang:
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ÖWR Taucher **Leistungstauchschein (Tauchgruppenleiter)
Voraussetzungen:
Prüfungsumfang:
Tauchmedizin
Tauchphysik
Gerätekunde
Tauchrichtlinien in der ÖWR (erweiterte Kenntnisse!!)
Tauchnotfall
Heben und Bergen
Suchen und Orientieren
Gruppenleiterqualifikationen
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Tauchlehrerassistent ÖWR Taucher***Tauchlehrassistent(Tauchausbilder 1. Stufe***)
Voraussetzungen:
Prüfungsumfang:
Praktische Prüfung:
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Tauchlehrer 1. Stufe ÖWR Tauchlehrer*Tauchlehrer 1.Stufe (Tauchausbilder 2. Stufe)
Vorbedingungen:
Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens sechs Monate als ÖWR-Tauchlehrerassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und 150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
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Tauchlehrer 2. Stufe ÖWR Tauchlehrer**(Tauchausbilder 3. Stufe)
Vorbedingungen:
Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens sechs Monate als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss
zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
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Tauchlehrer 3. Stufe ÖWR Tauchlehrer***(Senior Tauchausbilder)
Die Mitglieder der ÖWR-Tauchkommission sind zu Tauchlehrern 3. Stufe ernannt und werden aus der Gruppe jener Tauchlehrer 2. Stufe ausgesucht, die zumindest in den vergangenen 3 Jahren aktiv im ÖWR-Einsatz- und Tauchausbildungsbetrieb mitgearbeitet haben und über umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse verfügen.
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